ÖkoLinX-ARL: Fraktionsstatus der kleinen Fraktionen, Seite 1


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Kommunalwahl 2006
Die KandidatInnen
für den Römer

Fraktionsstatus im PDF-Format


ÖkoLinX-ARL im Römer
Frankfurt/Main, den 30.3.2006
Pressemitteilung
Zum Fraktionsstatus der kleinen Fraktionen und den Arbeitsmöglichkeiten der künftigen 1-Stadtverordneten-Gruppen
Große Mehrheiten gegen die CDU möglich -
Unterwerfen sich die Grünen schon hier der CDU?
Wir werden in den nächsten Tagen Verhandlungen über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten der 1-Stadtverordneten-Gruppen aufnehmen. Heute und morgen dreht sich die Nachwahldynamik um - das sehen wir realistisch - Koalitionsverhandlungen und um die Gruppen, die nach HGO Fraktionsstatus haben können, wenn eine Römermehrheit dies beschlösse.
Der Hessische Landtag hat die 5-Prozent-Hürde explizit abgeschafft.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sagt: »mindestens zwei Stadtverordnete« bilden eine Fraktion. Ein Fall für die Gerichte ist die damit vom Landtag gewährte Möglichkeit, dass kommunale Mehrheiten diktatorisch über konkurrierende Minderheiten entscheiden dürfen. Unabhängig davon, dass wir beim Fraktionsstatus leider keine Karten im Spiel haben, geht es um demokratische Rechte und um den Widerstand gegen die zutiefst undemokratischen Pläne der CDU: Sie will über die Hintertüren des Römers die vom Hessischen Landtag abgeschaffte 5-Prozent-Klausel wieder einführen und sogar überschreiten (5 Sitze von 93 = 5,37 Prozent).
Scharf zu kritisieren sind die juristischen Tricks der CDU und des CDU-Stadtverordnetenvorstehers, die den Streit jetzt begonnen haben:
CDU-Fraktionsvorsitzender Becker und CDU-Stadtverordnetenvorsteher Bührmann setzen unlautererweise die in der Geschäftsordnung verlangte Fraktionsgröße von 5 Sitzen für eine WÄHREND DER WAHLPERIODE NEU GEBILDETE FRAKTION (z.B. bei Abspaltungen von großen Fraktionen oder bei Zusammenschlüssen von Stadtverordneten aus verschiedenen Fraktionen während der Wahlperiode) mit den Anforderungen an die Fraktionsstärke einer NEU GEWÄHLTEN Fraktion direkt nach einer Wahl gleich. (Die Regelung für eine Fraktionsgröße von 5 Sitzen bei während der Wahlperiode gebildeten Fraktionen gibt es schon Jahrzehnte, UNABHÄNGIG von den Anforderungen an die Fraktionsgröße neu gewählter Fraktionen, z.B. von 2001-2006: 1 Sitz)


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